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Der Verein · Satzung

Satzung & Ziele

Wofür der Bürgerverein steht – kompakt zusammengefasst und vollständig nachlesbar. Transparenz gehört für uns dazu.

Unsere Ziele

Sechs Ziele seit 1993

01

Isenbügel-Identifikation

Interessen der Bürger wahren und fördern, für das Gemeinwohl wirken, den Gemeinschaftsgeist wach halten und die Identifikation der Isenbügeler mit ihrem Ort stärken.

02

Bürgerinteressen vertreten

Berechtigte Anliegen der Bürger gegenüber Behörden und Institutionen vertreten und durchsetzen.

03

Kontakte erweitern

Gute Kontakte zu den Politikern der Parteien aufbauen, erweitern und halten.

04

Einrichtungen fördern

Vorhandene örtliche Einrichtungen wie Kindergarten, Schule und Kirche fördern und stützen.

05

Geselligkeit pflegen

Feste wie Blotschenball, Karneval und Nikolausmarkt führen Bürger zusammen, die es wollen – Geselligkeit als Mittel, nicht als Selbstzweck.

06

Antworten finden

Zu Fragen von allgemeinem Interesse im Dialog miteinander schlüssige Antworten finden.

Satzung des Bürgervereins Isenbügel e.V.

§ 1 Bezeichnung, Rechtsform, Sitz

Der Verein trägt die Bezeichnung „Bürgerverein Isenbügel e.V.“. Er ist als rechtsfähiger Verein in das Vereinsregister eingetragen. Sitz des Vereins ist Heiligenhaus-Isenbügel.

§ 2 Zwecke und Aufgaben des Vereins

Zur Erreichung des Zwecks hat der Verein die Aufgaben: Durchführung von Veranstaltungen, die das staatsbürgerliche und das heimatgeschichtliche Bewusstsein der Bürger vertiefen, und solche von allgemeinem, gesellschaftspolitischem Interesse; Durchführung von musikalischen Veranstaltungen, Ausstellungen und Lesungen; Durchführung von Traditionsveranstaltungen wie „Isenbügeler Karneval“ und „Isenbügeler Blotschenball“ und Ausrichtung eines Nikolausmarktes.

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglieder können natürliche Personen, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie sonstige Verbände und Vereinigungen werden. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Gesamtvorstand des Vereins im Rahmen der Satzung. Aufnahmeanträge sind an den geschäftsführenden Vorstand zu richten. […] Der Austritt kann nur zum Ende des Geschäftsjahres erfolgen und ist durch schriftliche Mitteilung an den geschäftsführenden Vorstand zu erklären. Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch an das Vereinsvermögen.

§ 4 Geschäftsjahr, Beiträge

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Jedes Mitglied hat für jedes Geschäftsjahr einen Beitrag zu zahlen. Der jährliche Beitrag ist bis spätestens 30. Juni eines jeden Kalenderjahres auf das Konto des Vereins zu zahlen. Die Höhe des jährlichen Beitrags wird jeweils durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

Auszug. Die vollständige Satzung mit allen acht Paragraphen (Vorstand, Mitgliederversammlung, Satzungsänderungen, Auflösung) finden Sie im PDF.

Satzung als PDF

Vollständige Fassung zum Herunterladen und Ausdrucken.

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